Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden Anwendungen auf alle - auch künftige Lieferungen von Hard- und Software. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen stets der Schriftform. Vertragsabschlüße mit der CAND VISION GmbH kommen nur zu diesen Bedingungen zustande.
Soweit vom Kunden beizubringenden Unterlagen oder Liefertermine nicht im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet sind, sind alle Angaben Über Lieferfristen und Liefertermine unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die in allen Einzelheiten geklärte Bestellung des Kunden und alle damit in Zusammenhang stehenden Voraußetzungen vorliegen. Liefertermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Bestellung nachträglich geändert wird oder sich die Bearbeitung aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert.
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder, wenn uns die Leistung unmöglich oder wesentlich erschwert wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transport- verzögerungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung und sonstige Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen.
Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens vier Wochen betragen muß. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde, sofern dies mit der Fristsetzung angedroht wurde, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Zu Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung sind wir berechtigt.
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder, wenn uns die Leistung unmöglich oder wesentlich erschwert wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transport- verzögerungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung und sonstige Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen.
Installationsleistungen gelten automatisch als abgenommen, wenn innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe der Kunde keine Mängel schriftlich angezeigt oder die Abnahme schriftlich verweigert hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. der Abnahmeverweigerung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die zu liefernde Sache an die den Transport ausführende Person übergeben haben. Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Gegenstände unverzüglich nach der Zustellung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und auf Vollständigkeit zu prüfen, festgestellte Mängel durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und zu melden.
Für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten unsere Preise zuzüglich Speditions- oder Transportkosten. Bei Installation der Anlagen durch unsere Techniker fallen keine Speditionskosten an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Gegenforderungen möglich.
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma CAND VISION GmbH. Mit Bezahlung der letzten Rate geht das Eigentum an der Ware ohne weiteres auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nur mit schriftlicher Zustimmung durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.
Nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma CAND VISION GmbH ist der Käufer befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MWSt). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
Bei Hardware verpflichten wir uns zur Lieferung der im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gegen- stände. Sonstige Leistungen, wie insbesondere die Aufstellung und Installation der gelieferten Gegenstände beim Kunden sowie etwaige Anpassungen an spezielle Kundenbedürfnisse sind nicht im Kaufpreis inbegriffen und werden gegebenenfalls nach Aufwand berechnet. Soweit dies ohne Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit, Qualität und Gewähr- leistung möglich ist, sind wir berechtigt, an der zu liefernden Hardware Änderungen vorzunehmen und bei Austausch- oder Erweiterungskomponenten Produkte anderer Hersteller einzusetzen.
Bei Standardsoftware ist unsere Lieferpflicht auf die Übergabe der Programmträger und der Bedienungsanleitung sowie auf die Einräumung eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenz- vereinbarung beschränkt. Vertrags- gegenstand ist die Software gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Programmdokumentation.
Für Hardware besteht eine Garantiezeit von sechs Monaten nach Auslieferung bzw. für bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhandene Mängel. Bei gleichzeitigem Bezug von Hard- und Software beginnt die Gewährleistungspflicht erst mit der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Für den Fall, dass Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort auf etwaige Mängel zu untersuchen. Er hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Er hat ferner die zur Mängel- beseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und in dem erforderlichen Maß an der Mängel- beseitigung mitzuwirken, insbesondere durch genaue Dokumentation der auftretenden Störungen.
Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde einer der vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf die Einrede nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware nicht entsprechend den jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gepflegt wurde, oder wenn ohne unsere Genehmigung an den betreffenden Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten von dritter Seite ausgeführt wurden.
Für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, Erschütterungen, unsachgemäße Behandlung und Bedienung sowie unterbliebene Reinigungsarbeiten oder ungeeignete Betriebsmittel zurückgehen, kann eine Gewährleistung nicht übernommen werden. Gleiches gilt für alle Störungen, die auf ungeeignete Umweltbedingungen, ins- besondere, aber nicht ausschließlich, Temperaturen, Feuchtigkeit, übermäßigen Staubanfall, chemische Einflüsse etc. zurückgehen.
Wie auch die Softwarehersteller übernimmt auch die CAND VISION GMBH keine Gewähr dafür, dass Software in jeder Hinsicht unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet, und dass die darin enthaltenen Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Kunden entsprechen. Bei Softwarefehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, kann die Mängelbeseitigung auch durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers erfolgen.
Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Hardwarekauf und Softwareüberlassung voneinander abhängig sein sollen, berechtigen etwaige Mängel der Software nicht zum Rücktritt vom Hardwarekauf und umgekehrt. Ebensowenig berechtigen Mängel bei einzelnen Hardwarekomponenten oder untergeordneten Softwaremodulen zum Rücktritt vom übrigen Lieferumfang.
Wir haften für Schäden des Kunden nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung beruhen. Diese Haftungs- beschränkung erfaßt nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangel- schäden) und solche Mangelfolgeschäden, gegen die diese zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten; für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehend beschränkten Weise.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.
Download AGB der CAND VISION (PDF)